Verkehrsunfall
Um sich und andere Verkehrsteilnehmer am Unfallort nicht zu gefährden, ist der Eigenschutz und das Absichern der Unfallstelle erste Pflicht:
- Eigenes Fahrzeug in 10-20 m Sicherheitsabstand abstellen
- Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste anziehen
- Warndreieck im Abstand von mind. 100 m aufstellen
- Dem Verkehr mit aufgeklapptem Warndreieck möglichst hinter der Leitplanke entgegen gehen
- Handzeichen zum Verlangsamen und Bremsen geben
- Bei Kurven und Bergkuppen das Warndreieck davor aufstellen
- Notruf 112 und Erste Hilfe leisten